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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 (https://dejure.org/1992,4161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 222
  • NVwZ-RR 1993, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Unterbleibt gleichwohl die Anhörung der Vertrauensperson, so ist die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (vgl. Stauf, SBG, § 27 RdNr. 17; Beschluß vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - <BVerwGE 86, 140 [143] m.w.N.>; Grabendorf/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, § 78 RdNr. 18).

    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 2 WDB 2.83

    Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Ausübung der

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Ebenso wie es § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 4 und § 30 Abs. 1 Satz 3 SBG dem Soldaten überlassen, die Anhörung der Vertrauensperson zu beantragen, muß es deshalb auch in der zu achtenden persönlichen Entscheidung des Betroffenen stehen, ob die Vertrauensperson zu der Absicht gehört werden soll, gegen ihn ein disziplinargerichtliches Verfahren einzuleiten (vgl. zur Anhörung des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten; Beschluß vom 27. April 1983 - 2 WDB 2, 83 - <BVerwGE 76, 82 = NZWehrr 1984, 71>).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Das Gebot, die Intimsphäre des einzelnen und die individuelle Selbstbestimmung zu achten, hat seine Grundlage in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dessen Inhalt und Reichweite von der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG bestimmt werden, daß die Würde des Menschen unantastbar ist und von aller staatlichen Gewalt geachtet und geschützt werden muß (BVerfGE 32, 373 [379]; 65, 1 [41]).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Das Gebot, die Intimsphäre des einzelnen und die individuelle Selbstbestimmung zu achten, hat seine Grundlage in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, dessen Inhalt und Reichweite von der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG bestimmt werden, daß die Würde des Menschen unantastbar ist und von aller staatlichen Gewalt geachtet und geschützt werden muß (BVerfGE 32, 373 [379]; 65, 1 [41]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift, zu der der Senat verpflichtet ist (BVerfGE 48, 40 [45]), muß aber auch die Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens die Einwilligung - und damit die vorherige Zustimmung - des betroffenen Soldaten voraussetzen.
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 2 WD 41.85

    Disziplinarverfahren - Nichtbeteiligung des Vertrauensmannes -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    In der Anhörung zum Sachverhalt kann die Vertrauensperson der Einleitungsbehörde aus ihrer und der Kameraden Sicht die dienstlichen Umstände und die Motivation des Verhaltens sowie die Auswirkungen darlegen, die das Handeln oder Unterlassen des Soldaten im Kameradenkreis oder bei Außenstehenden gehabt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1986 - BVerwG 2 WD 41.85 - <BVerwGE 83, 182>).
  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Nicht jeder Fehler, der der Einleitungsbehörde oder dem Wehrdisziplinaranwalt unterlaufen ist, stellt einen schweren Mangel des Verfahrens dar (vgl. Urteil vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 -).
  • BVerwG, 30.06.1971 - I WDB 3.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91
    Diese Anhörung, bei der der Vertrauensperson Gelegenheit zur Äußerung zu geben ist (§ 20 Satz 2 SBG), gehört grundsätzlich nicht in den Bereich der Ermittlungen zur Sache, sondern dient dazu, der Einleitungsbehörde Hinweise für die nach § 7 Abs. 2 WDO zu treffende Entscheidung zu geben, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - BVerwG 1 WDB 3, 71 - <BVerwGE 43, 250 [f.]> und vom 5. Februar 1986 - 2 WDB 9, 85 -).
  • BVerwG, 08.12.2010 - 2 WD 24.09

    Anhörungspflicht; Disziplinarverfahren; Einleitung; gerichtlich;

    c) Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauensperson, hat dies zwar (noch) nicht die Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung zur Folge und stellt auch (noch) kein Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 und 4 WDO dar (vgl. zu § 27 SBG a.F. und § 104 Abs. 3 und 4 WDO a.F. insbesondere Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74 und vom 31. August 1998 a.a.O. S. 261, S. 3 bzw. S. 251; Urteil vom 4. September 2009 a.a.O. S. 384, S. 5 bzw. S. 116 f., jeweils m.w.N.).

    Die Einleitungsverfügung ist jedoch fehlerhaft (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 1992 a.a.O. und vom 31. August 1998 a.a.O.).

    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. insbesondere Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 227 bzw. S. 76 f. und Urteil vom 4. September 2009 a.a.O. S. 385, S. 5 bzw. S. 116 f., jeweils m.w.N.), ist die Nachholung der Anhörung durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer bzw. durch das "Truppendienstgericht" zu veranlassen.

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang allerdings eine Ladung der Vertrauensperson als "sachverständigen Zeugen" zur Hauptverhandlung gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 WDO als möglich angesehen hat (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O.), hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    b) In Betracht kommt nach alledem nur eine Beseitigung des wesentlichen Verfahrensmangels im Wege des § 99 Abs. 3 WDO durch den Vorsitzenden der Truppendienstkammer (vgl. dazu Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 227 bzw. S. 76 f. zu § 96 Abs. 3 Satz 1 WDO a.F.).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Ungeachtet dessen ist die Einleitungsverfügung jedoch nicht rechtsunwirksam (vgl. auch Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 [BVerwG 08.01.1992 - BVerwG 2 WDB 17.91] = NZWehrr 1992, 74 und vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 [BVerwG 22.03.1989 - BVerwG 1 DB 30.88]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Anhörungsmangel im Wege einer nachfolgenden Anhörung der Vertrauensperson (spätestens) durch das Truppendienstgericht geheilt werden (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 - und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 -NZWehrr 2004, 209> m.w.N. sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Mit der Möglichkeit, durch einen Widerspruch die Beteiligung der Vertrauensperson zu verhindern, hat der Gesetzgeber dem schutzwürdigem Recht des Soldaten auf Wahrung seiner Intimsphäre und seiner individuellen Selbstbestimmung gegen Einblicke Dritter Rechnung getragen (vgl. zu Art. 1 Nr. 24 (§ 27 SBG) des Gesetzes vom 20. Februar 1997 BGBl. I S. 298: BRDrucks 555/96, S. 13, 36, sowie vorausgehend Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ).

    Die rechtswidrige Beteiligung der Vertrauensperson stellt auch keinen vorgerichtlichen Verfahrensmangel dar, der sich zu einem Verfahrenshindernis im Sinne des § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO verdichtet hat (zur unterlassenen Anhörung der Vertrauensperson: Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O. Rn. 20, sowie Beschluss vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226; vgl. auch Urteil vom 25. März 1998 - BVerwG 2 WD 20.97 - BVerwGE 113, 212 ).

    Die Einleitungsverfügung nimmt eine solche Entscheidung auch nicht vorweg, sondern soll sie erst herbeiführen (Urteil vom 8. Januar 1992 a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Nach der gefestigten Rechtssprechung des Senats zur damaligen Rechtslage stellte die unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson aber selbst bei aktiven Soldaten keinen schweren Verfahrensmangel dar, da der Mangel durch Anhörung der Vertrauensperson durch das Truppendienstgericht geheilt werden konnte (vgl. u.a. Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74 [76] = ZBR 1992, 179>; Dau, a.a.O., 3. Aufl. 1998, § 86 RNr. 14 f.).
  • BVerwG, 31.08.1998 - 2 WDB 1.98

    Recht der Soldaten - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Aussetzung des

    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 -) mache die unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens die Einleitungsverfügung wegen Verstoßes gegen § 27 Abs. 2 SBG zwar fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

    Das macht die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222>).

  • BVerwG, 25.03.1998 - 2 WD 20.97

    Recht der Soldaten - Verfahrenseinstellung auch bei objektiver Verletzung des

    Die Anhörung sei damit grundsätzlich nicht dem Bereich von Ermittlungshandlungen zuzuordnen, sondern habe zunächst nur Auswirkungen auf eine wirksame Einleitung eines Verfahrens (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt im Versäumnis einer Anhörung der Vertrauensperson vor der Vorlage der Anschuldigungsschrift an das Truppendienstgericht kein so schwerer Verfahrensmangel, daß die Einstellung des disziplinargerichtlichen Verfahrens gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 WDO zwingend geboten oder gemäß § 104 Abs. 4 WDO gerechtfertigt ist (Beschluß vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <NZWehrr 1992, 74>).

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Zwar kann nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung der Vertrauensperson nachgeholt werden (Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 70> und Urteil vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 7.21

    Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen

    Auch könnte eine Nachholung der Anhörung deren Zweck, der Einleitungsbehörde Hinweise zu geben, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen den betroffenen Soldaten opportun ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 1971 - 1 WDB 3, 71 - BVerwGE 43, 250 und vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 ), nur bis zu einer Entscheidung über die Einstellung nach § 98 WDO erfüllen.

    Die mögliche Feststellung eines Verfahrensmangels aufgrund fehlerhafter Anhörung könnte zudem den Vorsitzenden des Truppendienstgerichts dazu veranlassen, die Wehrdisziplinaranwaltschaft gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 WDO zur Beseitigung des Mangels aufzufordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und Urteil vom 4. September 2009 - 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 ).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10

    Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson;

    Die Anhörung kann auch nicht in dem Beschwerdeverfahren ganz oder gegebenenfalls teilweise nachgeholt werden (TDG Süd, Beschluss vom 27. September 1996 - S 1 Blc 8/96 - NZWehrR 1997 S. 123 ; Höges a.a.O. Rn. 12; Altvater/Hamer/Kroll/Lemcke/Peiseler, a.a.O. Rn. 3; Ebert, NZWehrR 1994, 11 ; a. A. Dau, WDO, a.a.O. Rn. 21 unter Hinweis auf den Beschluss vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - BVerwGE 76, 82 , der allerdings zu der früheren Rechtslage nach § 28 Abs. 6 Satz 1 WDO a.F. ergangen ist, in der im Unterschied zur jetzigen Regelung des § 27 Abs. 1 SBG die Anhörung der Vertrauensperson nicht zwingend vorgeschrieben war; die weiter von Dau angeführten Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und vom 9. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 20.91 - NZWehrR 1992, 167 betreffen jeweils die Frage der unterbliebenen Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens <§ 27 Abs. 2 SBG> und sind auf den Fall des § 27 Abs. 1 SBG nicht übertragbar).
  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

    Dass die Anhörung erst nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens stattfand, ist unschädlich, weil sie nachgeholt werden kann und demgemäß kein Verfahrensverstoß vorliegt, der zur Einstellung des Verfahrens nach § 104 Abs. 3 Satz 1 WDO führt (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - <BVerwGE 93, 222 = NZWehrr 1992, 74>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 1 B 1659/05

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen der Vorfälle in Coesfelder Kaserne

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1795
VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91 (https://dejure.org/1991,1795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 (https://dejure.org/1991,1795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 (https://dejure.org/1991,1795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem Versetzungsbewerber bei der Stellenbesetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 236
  • ESVGH 42, 237 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 93
  • VBlBW 1992, 189
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 6 B 744/91

    Stelle eines Abteilungsdirektors; Verhinderung der Besetzung einer Stelle;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91
    Der abweichenden Auffassung, daß die Ausschreibung einer Beförderungsstelle auch bei Vorhandensein von Versetzungsbewerbern einen Anspruch aller Beförderungsbewerber auf Entscheidung nach dem Maßstab der Bestenauslese auslöse (so Hess. VGH, Beschluß vom 6.7.1989, ZBR 90, 24) dürfte nicht zu folgen sein (so auch OVG Münster, Beschluß vom 26.4.1991, DVBl. 91, 1211).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Die dem BMVg zustehende Organisations- und Personalhoheit berechtigt ihn und die in seinem Auftrag handelnden Personal bearbeitenden Stellen, bei der Besetzung eines freien Dienstpostens vor der Auswahlentscheidung nach einem im Wesentlichen personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen festzulegen, ob der Dienstposten im Wege einer förderlichen Besetzung (mit anschließender Beförderung in den dem Dienstposten entsprechenden Dienstgrad) oder mittels einer Versetzung ohne derartige Förderung ("Versetzungsbewerber") oder durch Dienstpostenwechsel besetzt werden soll (vgl. für den Bereich des Beamtenrechts Beschluss vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92, vgl. ferner VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 1991 4 S 2678/91, OVG Schleswig, Beschluss vom 25. September 1998 3 M 35/98 und OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2002 6 B 1275/01).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05

    Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei

    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch etwa die Versetzung eines Beamten, die das ihm verliehene statusrechtliche Amt nicht verändert und auch nicht auf einen Beförderungsdienstposten mit späterer Beförderung erfolgt, an dem Maßstab der Bestenauslese auszurichten (vgl. den Beschluss des Senats vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, 189); für die Umsetzung kann nichts anderes gelten.
  • VG Oldenburg, 28.01.2004 - 6 A 1387/02

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Beförderungsbewerber; Bestenauslese;

    Grundsätzlich steht es im freien, allein personalwirtschaftlichem Ermessen des Dienstherrn, ob er bei der Entscheidung über die Neubesetzung eines frei gewordenen Dienstpostens eine Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung von Beamten vornehmen will (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 1991, NVwZ-RR 1993, 93; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Mai 1994, NVwZ-RR 1995, 45, 46 und Beschluss vom 25. September 1998, DÖD 1999, 94).

    Damit wäre aber letztlich die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung staatlicher Aufgaben bedroht, die gerade darauf angewiesen ist, qualifizierte Beamte auch auf weniger attraktiven Dienstposten oder in weniger interessanten Dienstorten einzusetzen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26. April 1991, NVwZ-RR 1992, 369 = DVBl. 1991, 1212 = ZBR 1992, 212; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. November 1991, NVwZ-RR 1993, 93).

    Jedenfalls kann aus einer bloßen Stellenausschreibung für sich genommen keine Bindung des personalwirtschaftlichen Ermessens des Dienstherrn, stets eine Bestenauslese durchführen zu müssen, hergeleitet werden (vgl. die herrschende Meinung: OVG Münster, Beschluss vom 26. April 1991, DVBl. 1991, 1212 = ZBR 1992, 212; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1993, 93; VGH München, NVwZ-RR 1997, 368 = BayVBl. 1996, 758; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1997, 369 = ZBR 1998, 61; OVG Schleswig, DÖD 1999, 94; OVG Magdeburg, DRiZ 2000, 57; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Mai 2001, NdsRpfl. 2001, 418 und Beschluss vom 2. Dezember 2002, NdsRpfl. 2003, 267; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rdnr. 68 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Ebensowenig wird der Dienstherr durch die Ausschreibung gehindert, von einer Bewerberauslese nach dem Auslesemaßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung abzusehen und die freie Stelle statt dessen mit einem Versetzungsbewerber zu besetzen (vgl. Beschluß des Senats vom 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
    Vielmehr kann er sich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus auch ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese für die Versetzung entscheiden, wenn - wie hier - ein Versetzungsbewerber mit einem Anstellungsbewerber konkurriert (vgl. zur Konkurrenz eines Versetzungs- und Beförderungsbewerbers z. B. BVerwG, Beschluss vom 26.1.1994, BVerwGE 95, 73 = IÖD 1994, 226 f.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.12.1996, DRiZ 1997, 283; Urteil vom 23.5.1984, DÖD 1985, 48; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.11.1991, VBlBW 1992, 189f. = NVwZ-RR 1993, 93; OVG NRW, Beschluss vom 26.4.1991, DVBl. 1991, 1211 f. = NVwZ-RR 1992, 369; letztlich ebenso HessVGH, Beschluss vom 6.7.1989, ZBR 1990, 24).

    Denn für den Fall, dass durch die erfolgte Ausschreibung der zu besetzenden Stelle - hier im Justizministerialblatt LSA vom 20.2.1998 - keine Ermessensbindung bewirkt wird, kann sie auch dadurch eintreten, dass der Dienstherr sein Ermessen in anderer Weise gebunden hat oder im Einzelfall im Besetzungsverfahren sein Ermessen dahin gehend ausübt, dass das Konkurrenzverhältnis zwischen dem Versetzungs- und dem Anstellungsbewerber allein nach Beförderungsgrundsätzen gelöst wird (vgl. zur Konkurrenz des Versetzungs- und Beförderungsbewerbers: BVerwG, aaO; OVG Rh.-Pf., DRiZ 1997, 283 [284]; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1992, 189 f.).

  • VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1570/01

    Bewerberauswahl - Bestenauslese - Beachtung eines Anforderungsprofils

    Die Pflicht zur Bewerberauswahl nach dem Maßstab der Bestenauslese gilt grundsätzlich nicht für Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 09.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, 189 = NVwZ-RR 1999, 93 = BWVPr 1992, 89).

    Dieser Zweck erfordert es aber nicht, auch eine Versetzung, Umsetzung oder Abordnung, die das dem Beamten verliehene statusrechtliche Amt nicht verändert, an dem Maßstab der Bestenauslese auszurichten (vgl. beispielsweise: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, 189 = NVwZ-RR 1999, 93 = BWVPr 1992, 89; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.04.1991 - 6 B 477/91 -, NVwZ-RR 1992, 369 = DVBl. 1991, 1211 = ZBR 1992, 212; VG Gera, Urt. v. 16.04.1996 - 1  E 1453/95.GE -).

  • VG Potsdam, 05.04.2004 - 2 L 1184/03

    Besetzung einer Schulleiterstelle; Begehren des Beförderungsbewerbers auf

    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, BVerwGE 95, 73, 84 [BVerwG 26.01.1994 - 6 P 21/92]; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 33/03 -, Seite 3 des Entscheidungsabdruckes; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, NVwZ-RR 1993, 93 f.; Hessischer Ver waltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, 172, 173 [BVerwG 22.07.1999 - 2 C 14/98]; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Mai 1992 - 2 L 832/91 -, zitiert nach Juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 1994 - 4 S 1933/93 -, DVBl. 1995, 1253 f., sowie Beschluss vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 33/03 -, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, a.a.O.; ebenso Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rdnr. 68.

  • VG Karlsruhe, 09.12.1998 - 10 K 832/97

    Übertragung des Dienstposten des Sachgebietsleiters im Wege einer Versetzung;

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  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1992 - 15 S 918/91

    Mitbestimmung bei der Versetzung eines Beamten; Unterrichtung des Personalrats;

    Soll ein Dienstposten mit einem Versetzungsbewerber besetzt werden, so haben Beförderungsbewerber keinen Anspruch auf eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 29.11.1991, BWVPr. 1992, 89 = VBlBW 1992, 189).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Wenn ein Versetzungsbewerber mit einem Beförderungsbewerber konkurriert, so kann sich der Dienstherr grundsätzlich aus der ihm zustehenden Organisationsfreiheit heraus ohne Bindung an das Prinzip der Bestenauslese (für Richter im Landesdienst gemäß § 5 Abs. 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG - i.V.m. § 10 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) für die Versetzung entscheiden (vgl. z. B. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - 6 P 21.92 -, IÖD 1994, S. 226 f.; so auch die ständige Rechtsprechung des 2. Senats des erkennenden Gerichts, grundlegend Urteil vom 23. Mai 1984- 2 A 122/83 -, DÖD 1985, S. 48, sowie des beschließenden Senats, z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 13 B 12523/93 - des weiteren beispielsweise VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29. November 1991 - 4 S 2678/91 -, VBlBW 1992, S. 189 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26. April 1991 - 6 B 744/91 -, DVBl. 1991, S. 1211 f.; so letztlich auch HessVGH, Beschluß vom 06. Juli 1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, S. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 19.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

  • VGH Hessen, 23.04.1996 - 1 TG 298/96

    Zur Vorabentscheidung über ein in einer Bewerbung enthaltenes Versetzungsgesuch

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 4 S 1911/02

    Geltung des Prinzips der Bestenauslese bei Ernennung, Beförderung, Versetzung und

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94

    Abordnung; Diensposten; Versetzung; Umsetzung; Mitbewerber;

  • VG Freiburg, 16.11.1992 - 2 K 1359/92

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Nichtbesetzung einer Beamtenstelle;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 4 S 3464/96

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung unter Berücksichtigung der Grundsätze

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1992 - 2 WDB 20.91   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 09.01.1992 - 2 WDB 20.91 (https://dejure.org/1992,9170)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1992 - 2 WDB 20.91 (https://dejure.org/1992,9170)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 2 WDB 20.91 (https://dejure.org/1992,9170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten - Widerspruch des Soldaten gegen die Anhörung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 93 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13

    Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien;

    vgl. für den Vertrauensmann im Wehrdisziplinarverfahren: BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1992- 2 WDB 20/91 -, NZWehrr 1992, 167 (juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WDB 3.10

    Einfache Disziplinarmaßnahme; weitere Beschwerde; Anhörung der Vertrauensperson;

    Die Anhörung kann auch nicht in dem Beschwerdeverfahren ganz oder gegebenenfalls teilweise nachgeholt werden (TDG Süd, Beschluss vom 27. September 1996 - S 1 Blc 8/96 - NZWehrR 1997 S. 123 ; Höges a.a.O. Rn. 12; Altvater/Hamer/Kroll/Lemcke/Peiseler, a.a.O. Rn. 3; Ebert, NZWehrR 1994, 11 ; a. A. Dau, WDO, a.a.O. Rn. 21 unter Hinweis auf den Beschluss vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - BVerwGE 76, 82 , der allerdings zu der früheren Rechtslage nach § 28 Abs. 6 Satz 1 WDO a.F. ergangen ist, in der im Unterschied zur jetzigen Regelung des § 27 Abs. 1 SBG die Anhörung der Vertrauensperson nicht zwingend vorgeschrieben war; die weiter von Dau angeführten Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 und vom 9. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 20.91 - NZWehrR 1992, 167 betreffen jeweils die Frage der unterbliebenen Anhörung der Vertrauensperson vor Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens <§ 27 Abs. 2 SBG> und sind auf den Fall des § 27 Abs. 1 SBG nicht übertragbar).
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